3. Gegen diesen Entscheid gingen insgesamt drei Beschwerden bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein: Die Beschwerdeführerin 1 beantragt mit Beschwerde vom 23. März 2021 die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 23. Februar 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Denselben Antrag stellen die Beschwerdeführenden 2 bis 8 mit Beschwerde vom 24. März 2021. Schliesslich stellt auch der Beschwerdeführer 9 mit Beschwerde vom 26. März 2021 den Antrag, der Gesamtentscheid sei aufzuheben und dem Baugesuch der Beschwerdegegnerin sei der Bauabschlag zu erteilen.