Sie befindet sich zudem im Anwendungsbereich des Gebiets 1216 «Thun» des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Nach einer negativen Beurteilung durch den Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung der Stadt Thun (FBA) zog die Beschwerdegegnerin das Baugesuch zurück. Die Stadt Thun schrieb in der Folge das Baugesuch Nr. 942/2019-0693 mit Verfügung vom 24. September 2019 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.