a) Die Stadt Bern hat das Bauvorhaben im Rahmen eines kleinen Baubewilligungsverfahrens beurteilt. Sie hat die zuständigen Fachstellen und insbesondere auch die Denkmalpflege der Stadt Bern in das Verfahren involviert. Auf die Publikation des Bauvorhabens hat sie jedoch verzichtet. Die Stadt Bern hat nur die anstossenden Nachbarn, von denen keine Zustimmung vorlag, über das Bauvorhaben informiert.