Die vorhandenen Baubewilligungsakten erfüllen weitestgehend die vom Bewilligungsdekret formulierten Anforderungen. Zwar ist es korrekt, dass beispielsweise die Stärke sowie die Isolation der neu zu erstellenden Aussenwand nicht angegeben ist. Da aber das Zimmer als Schlafzimmer bezeichnet ist, ist klar, dass diese Wand gegen aussen nach den Regeln der Baukunde isoliert sein wird, resp. die Fenster die entsprechende Qualität aufweisen werden. Die Vermassungen der Fassaden- und Schnittpläne sind zudem teilweise sehr spärlich. Sie reichen aber aus, um sich ein tatsächliches Bild der Veränderungen machen zu können. Ebenso ist ersichtlich, welche Bauteile