3. Mangelhafte Baugesuchsunterlagen a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, das Baugesuch sei bezüglich der Erweiterung des Schlafzimmers und der Umnutzung des Estrichs, dem zusätzlichen Wohnraum von 10 m2 und der bisherigen Nutzung des Estrichs sachverhaltlich ungenau formuliert bzw. inhaltlich teilweise falsch. In den Baugesuchsplänen fehle teilweise die Zweckbestimmung und die Angaben zur Stärke der Aussenwände und deren Isolation. Auch die ungefähre Stärke der übrigen Mauern sowie die Grösse der Boden- und Fensterflächen seien aus den Plänen nicht ersichtlich. Weiter erschliesse keine Legende, welche Bauteile bestehend seien.