Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein formeller Anspruch; die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt deshalb grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Eine Gehörsverletzung kann aber dann geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über dieselbe Kognition wie die Vorinstanz verfügt und der beschwerdeführenden Person aus der Heilung kein Nachteil erwächst, das heisst, sie ihre Rechte voll wahrnehmen konnte.6