1/9 BVD 110/2021/4 Mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 erteilte die Stadt Bern dem Bauvorhaben eine kleine Baubewilligung. Die Einsprache der Beschwerdeführenden wies die Stadt Bern als unbegründet ab. Soweit sie privatrechtliche Aspekte betraf, vermerkte sie sie als Rechtsverwahrung.