1. Die Verfügung der Gemeinde Hasliberg vom 9. Februar 2021 und die Verfügung des AGR vom 18. September 2020 werden aufgehoben. Die Sache wird an die Gemeinde Hasliberg zurückgewiesen zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten von CHF 5040.35 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 4. Die Vorakten gehen zurück an die Gemeinde Hasliberg zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens. IV. Eröffnung