Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV30 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.00 bis CHF 11 800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG31). Der Anwalt der Beschwerdeführerin macht in der Kostennote vom 9. Juni 2021 Parteikosten in der Höhe von CHF 13’697.35 geltend (Honorar CHF 12’840.00, Auslagen CHF 285.60, Mehrwertsteuer CHF 571.75).