Diese zeigen den Aussen- und Innenbereich die Alphütte vor den Sanierungsarbeiten im Herbst 2018. Schliesslich hält das AGR fest, durch die Isolation des Daches könne die Alphütte im Winter künftig besser und intensiver genutzt werden. Solche baulichen Massnahmen, die eine wesentlich veränderte Nutzung ermöglichen würden, lasse Art. 24c RPG grundsätzlich nicht zu.