RPV nicht mehr möglich sein werde. Weiter stellte sich das AGR auf den Standpunkt, die zwischenzeitlich vorgenommenen Arbeiten kämen einem Teilabbruch und Wiederaufbau gleich, der bei einer Alphütte nicht möglich sei. Damit werde die Feststellung aus dem Jahr 2017 bestätigt, wonach zu viele Arbeiten haben getätigt werden müssen, um die Substanz erhalten zu können. Seiner Stellungnahme vom 7. April 2021 legte das AGR Fotos vom Augenschein vom 6. April 2017 bei. Diese zeigen den Aussen- und Innenbereich die Alphütte vor den Sanierungsarbeiten im Herbst 2018.