a) Die umstrittene Alphütte ist gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin etwa 200 Jahre alt. Deren landwirtschaftliche Nutzung sei ca. im Jahr 2000 aufgegeben worden. Es ist unbestritten, dass an der Alphütte im Herbst 2018 gewisse Arbeiten (Totalsanierung des Daches und Arbeiten an der Fassade) ohne Baubewilligung ausgeführt worden sind. Den Akten ist weiter zu entnehmen, dass das Dach der Alphütte ursprünglich mit Holzschindeln eingedeckt war. Später wurde darauf Wellblech verlegt.8