RPG zu bewilligen. 4. In der Folge ist die Verfügung der Gemeinde vom 11.02.2021 «Bauabschlag» in eine Baubewilligung ohne Einschränkungen umzuwandeln.» In der Stellungnahme vom 9. Juni 2021 hält die Beschwerdeführerin im Wesentlichen an den gestellten Anträgen und Ausführungen in der Beschwerde fest. Ergänzend bietet sie als Beweisofferte die Durchführung eines Augenscheins an. 5. Auf die Rechtsschriften der Parteien, die Stellungnahmen und die vorhandenen Akten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen