Die Gemeinde stellt in der Stellungnahme vom 15. April 2021 folgende Anträge: «1. Das Rechtsbegehren Punkt 3, wonach die Vorinstanz (Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Hasliberg – Gemeinderat) Kosten- und Entschädigungspflichtig wird, ist abzuweisen. 2. Der gezwungenermassen verfügte Rückbau der Dachisolation ist als unverhältnismässig zu bezeichnen. 3. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat mit Verfügung vom 07.06.2011 das aktuell gültige Gemeindebaureglement genehmigt. Somit auch Anhang B1. Aus diesem Grund ist das AGR aufzufordern, dem Gemeindebaureglement Rechnung zu tragen und die Sanierung der Alphütte unter Anwendung von Art. 24c RPG zu bewilligen.