Die Rückbaumassnahmen sind vor Wintereinbruch des kommenden Winters 2021-2022 vorzunehmen. c.) Der Vollzug ist bis spätestens am 30.11.2021 schriftlich bei der Bauverwaltung Hasliberg zu melden. (…)» 3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. März 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 9. Februar 2021 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter beantragt sie, die Verfügung vom 9. Februar 2021 sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Vorinstanz.