RPG3 in Aussicht gestellt werden.4 Zur Begründung hielt das AGR fest, das Gebäude weise keine gut erhaltene Bausubstanz mehr auf. Danach zog die Beschwerdeführerin das Baugesuch für den Um- und Ausbau der «A.________hütte» mit Schreiben vom 24. August 2018 zurück. Im gleichen Schreiben teilte die Beschwerdeführerin der Gemeinde mit, sie sei nun daran, einige dringende Unterhaltsarbeiten zu tätigen sowie ein neues Schindeldach zu erstellen. Eine formelle Abschreibungsverfügung des Baugesuchsverfahrens findet sich in den Akten nicht.