der Alphütte, namentlich die Anhebung der Dachkonstruktion über dem eingeschossigen Schopf. Weiter sollte die Wohnfläche in den bestehenden Stallteil verlegt, eine Treppe ersetzt sowie eine Holzschnitzelheizung, eine Nasszelle, ein Abwassertank sowie teilweise eine neue Befensterung eingebaut werden.2 Am 6. April 2017 fand im Beisein der Bauherrschaft, eines Vertreters des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und der Gemeinde ein Augenschein vor Ort statt. In der Stellungnahme vom 24. Mai 2017 teilte das AGR mit, für das Vorhaben könne keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG3 in Aussicht gestellt