2. Dagegen hat die Beschwerdeführerin am 15. März 2021 Beschwerde bei der der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) erhoben. Sie stellt den Antrag, die Nutzungserweiterung sei vollumfänglich zu bewilligen. Sie macht insbesondere geltend, dass genau diejenige Nutzung (Lagern und Abstellen von Fahrzeugen), die zurzeit aktuell sei und für die von der Baubehörde ein Baugesuch verlangt worden sei, untersagt werde.