1. Die Beschwerdeführerin reichte am 27. Januar 2021 bei der Gemeinde Lengnau ein Baugesuch ein für die Erweiterung der Nutzung des bereits bestehenden Lagerplatzes. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 24. Februar 2021 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, dass ihr Baugesuch nur teilweise bewilligt werden könne. Sie gab ihr Gelegenheit, innert 30 Tagen mitzuteilen, ob sie mit der Teilbaubewilligung einverstanden sei oder ob sie das Baugesuch ändern oder zurückziehen wolle. Im Falle eines unbenutzten Ablaufs der Frist werde das Baugesuch vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.