1. Das Gesuch der Beschwerdeführenden um Sistierung des Verfahrens wird abgewiesen, soweit es nicht gegenstandslos geworden ist. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 10. Februar 2021 wird der Klarheit halber von Amtes wegen mit folgender Auflage ergänzt: Der Mast ist in feuerverzinktem Stahl und die Antennenkörper an der Mastspitze sind in farblosem, mattem Aluminium auszuführen. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 10. Februar 2021 bestätigt.