b) Die BVD hat die Sistierung des Beschwerdeverfahrens nach dem Entscheid des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 aufgehoben und das Verfahren weitergeführt. Baubewilligungen sind zu erteilen, wenn die Vorschriften des Planungs-, Bau- und Umweltrechts sowie die nach anderen Gesetzen zu prüfenden Vorschriften eingehalten sind (Art. 2 Abs. 1 BauG). Diese Voraussetzung ist, wie dargelegt, erfüllt. Gründe für eine Sistierung des Verfahrens sind nicht mehr ersichtlich und werden von den Beschwerdeführenden auch nicht geltend gemacht. Das Gesuch um Sistierung der Beschwerdeführenden ist daher abzuweisen, soweit es nicht gegenstandslos geworden ist. 9. Kosten