Der Beurteilung der OLK folgend ist das Vorhaben mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz vereinbar. Die geplante Mobilfunkanlage fügt sich als technisches Objekt gut in die bestehende industrielle Bebauung des Zuckerfabrikareals mit bereits mehreren, teilweise höheren vertikalen baulichen Elementen wie Schornsteinen, Silos und Bahnlinienmasten ein. Zudem werden weder Baudenkmäler noch die Sicht auf die Altstadt von Aarbarg beeinträchtigt. Der Klarheit halber wird der angefochtene Entscheid von Amtes wegen mit der Auflage ergänzt, dass der Mast in feuerverzinktem Stahl und die Antennenkörper an der Mastspitze in farblosem, mattem Aluminium auszuführen sind.