Die Auflage zur Farbgebung stellt sicher, dass für die geplante Anlage keine glänzenden Farben gewählt werden dürfen. Dies wirkt sich positiv auf die Gesamtwirkung der geplanten Anlage aus. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Anlage im technisch-industriellen Areal der Zuckerfabrik befindet, fügt sich das Vorhaben in rechtsgenüglicher Weise in das Ortsbild ein. Das Vorhaben entspricht somit den Gestaltungsvorschriften von Art. 9 Abs. 1 BauG und Art. 7 Abs. 2 GBR 2008. Die geplante Anlage beeinträchtigt zudem weder Baudenkmäler noch die Sicht auf die Altstadt von Aarberg. Sie steht somit auch in Einklang mit den Zielsetzungen des ISOS.