Die Bilder in der Fotodokumentation der OLK untermauern zudem, dass sich die geplante Mobilfunkanlage als technisches Objekt gut in die bestehende industrielle Bebauung des Areals der Zuckerfabrik mit bereits mehreren, teilweise höheren vertikalen baulichen Elementen wie Schornstein, Silos und Bahnlinienmasten, einfügt. Dass es sich bei der geplanten Mobilfunkanlage, wie die Beschwerdeführenden ausführen, um einen Fremdkörper handelt, kann aufgrund der tech- nisch-industriellen Prägung der Umgebung des Antennenstandortes nicht gesagt werden. Das Gegenteil ist der Fall.