Der pauschalen Auffassung der Beschwerdeführenden, wonach sich die geplante Mobilfunkanlage störend auf das historische und denkmalgeschützte Städtchen Aarberg auswirken soll, kann nicht gefolgt werden. Die Bilder in der Fotodokumentation der OLK untermauern zudem, dass sich die geplante Mobilfunkanlage als technisches Objekt gut in die bestehende industrielle Bebauung des Areals der Zuckerfabrik mit bereits mehreren, teilweise höheren vertikalen baulichen Elementen wie Schornstein, Silos und Bahnlinienmasten, einfügt.