i) In ihrem Bericht vom 1. Februar 2024 beurteilt die OLK den Standort der geplanten Mobilfunkanlage als unproblematisch. Dies in erster Linie mit der Begründung, dass auf dem Areal der Zuckerfabrik bereits mehrere vertikale teils deutlich höhere bauliche Elemente vorhanden seien, als die geplante Mobilfunkanlage. Es erscheine deshalb sinnvoll, diese notwendigen Infrastruktureinrichtungen an genau diesen Standorten zu platzieren. Die geplante Mobilfunkanlage füge sich in die bestehende Struktur mit den vorhandenen vertikalen Elementen der Industriezone ein und wirke in Bezug auf die westlich und nördlich angrenzende Bebauung nicht störend.