Bauten und Anlagen inkl. Verkehrsflächen und Aussenraumbereiche sind hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung und ihrer Einzelheiten so auszubilden, dass zusammen mit den bestehenden Bauten eine gute, einheitliche Gesamtwirkung entsteht. Gleichförmigkeit in der Gebäudeabfolge und Baugestaltung sowie grelle Farben und Materialien sind namentlich in Wohngebieten zu vermeiden. Bei Gebäuden von über 20 m Länge sind Versätze oder andere wirksame Gliederungselemente erforderlich. An- und Nebenbauten haben sich dem Hauptgebäude gestalterisch unterzuordnen.