d) Die Gemeinde Aarberg hat in ihrem Baureglement (GBR) eigene Ästhetikvorschriften erlassen. Indessen fand in der Gemeinde Aarberg im Jahr 2023 eine Revision der Ortsplanung statt, die zur Ablösung des Baureglements vom 28. Mai 2008 (GBR 2008)25 geführt hat. Es ist daher zunächst zu klären, ob altes Recht, das GBR 2008, oder neues Recht (GBR 2023) anwendbar ist. Grundsätzlich sind Bauvorhaben nach dem zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs geltenden Recht zu beurteilen (Art. 36 Abs. 1 BauG).