a) Die Beschwerdeführenden erheben im Zusammenhang mit dem Neubau der geplanten Mobilfunkanlagen erstmals im Beschwerdeverfahren pauschale Rügen zum Ortsbild- und Denkmalschutz. Sie bringen vor, die geplante 5G-Mobiflunkanlage habe im Vergleich zu der bestehenden Anlage ein kompaktes, auffälliges Erscheinungsbild, welches sich vom architektonischen Standpunkt aus gesehen auffällig hervorhebe. Dies wirke sich ästhetisch störend auf das in nächster Nähe liegende historische und denkmalgeschützte Städtchen Aarberg aus. Dementsprechend wirke die geplante Anlage auf die Anwohnerinnen und die Anwohner in ihrem ortsbildnerischen Empfinden als Fremdkörper.