Ziffer 2 OrV WEU22 für den Vollzug im Bereich des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen zuständig. Dementsprechend hat das AUE im Fachbericht Immissionsschutz vom 8. Oktober 2020 mit Auflage die Durchführung einer Abnahmemessung am OMEN 5 nach Inbetriebnahme der Anlage angeordnet. Dies, weil an diesem Ort der Anlagegrenzwert nach der rechnerischen Prognose zu mehr als 80 Prozent ausgeschöpft wird und die zuständige Behörde in solchen Fällen in der Regel eine Messung nach der Inbetriebnahme anordnet.23 Diese dient der Überprüfung der Einhaltung des Anlagegrenzwertes. Die Anordnung der Abnahmemessung durch das AUE wurde von den Verfahrensbeteiligten nicht bestritten.