Schliesslich führte das BAFU im Verfahren 1C_527/2021 vor Bundesgericht aus, dass im Kanton Waadt zwischen Juli 2020 und April 2021 bei adaptiven Antennen Messungen durchgeführt worden sind, die die Praktikabilität der Messmethode des METAS unter realistischen Bedingungen bestätigten.21 Damit erweist sich auch die pauschale Rüge der Beschwerdeführenden, die Messempfehlung für adaptive Antennen des METAS sei für Abnahmemessungen unbrauchbar, weil sie ausschliesslich unter Laborbedingungen angewendet werden könne, als nicht stichhaltig. Damit erweisen sich die Vorbringen der Beschwerdeführenden im Zusammenhang mit der Durchführung