Es kann auf die in der Fussnote 20 zitierte Rechtsprechung verwiesen werden. Demzufolge können die vom METAS in seinem technischen Bericht empfohlenen Messmethoden als tauglich und die Hochrechnungen der gemessenen Signalisierungs- bzw. Synchronisierungssignale auf den massgebenden Betriebszustand als zulässig betrachtet werden. Das Gegenteil vermögen die Beschwerdeführenden auch mit ihren Grafiken in der Beschwerde und dem Hinweis auf den Artikel vom 25. Februar 2021 im Beobachter nicht aufzuzeigen.