Das Bundesgericht befand insbesondere im Leiturteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023, dass sich die vom METAS empfohlene Messmethode im heutigen Zeitpunkt als tauglich erweist und für Abnahmemessungen von adaptiven Antennen angewendet werden kann, bis das METAS und das BAFU eine offizielle Messempfehlung herausgeben. Das Bundesgericht hat diese Rechtsprechung in jüngerer Zeit in konstanter Praxis bestätigt.20 Dabei ging es auch auf die Reflexionen ein. Es kann auf die in der Fussnote 20 zitierte Rechtsprechung verwiesen werden.