b) Ergänzend zur rechnerischen Prognose erlaubt die Abnahmemessung, nach Erstellung oder Umbau einer Mobilfunkanlage zu überprüfen, ob die Anlagegrenzwerte im bewilligten massgebenden Betriebszustand eingehalten sind. Die Abnahmemessungen werden von fachkundigen Messfirmen durchgeführt, die bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert sind. Das Bundesgericht befand insbesondere im Leiturteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023, dass sich die vom METAS empfohlene Messmethode im heutigen Zeitpunkt als tauglich erweist und für Abnahmemessungen von adaptiven Antennen angewendet werden kann, bis das METAS und das BAFU eine offizielle Messempfehlung herausgeben.