6. Messbarkeit der Strahlung von adaptiven Antennen a) Die Beschwerdeführenden bringen zudem vor, es gebe für 5G-Mobilfunkanlagen keine taugliche Messmethode. Die seit Mitte Februar 2020 vorliegende Messempfehlung des METAS für adaptive Antennen sei für Abnahmemessungen unbrauchbar, da sie ausschliesslich unter Laborbedingungen angewendet werden könne. Untauglich sei die Messempfehlung auch deshalb, weil bei der adaptiven Antenne der Signalisierungskanal in keinem direkten Verhältnis zur maximal möglichen Sendeleistung stehe. Solange die Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte im Vollzug nicht möglich sei, sei die Mobilfunkanlage nicht bewilligungsfähig.