Folgendes festzuhalten: Zurzeit überprüft das BAFU in Zusammenarbeit mit den Kantonen stichprobenweise, ob die Mobilfunkanbieterinnen ihre Sendeanlagen bewilligungskonform betreiben und ob sie das vom BAFU empfohlene QS-Systeme in der Praxis konsequent anwenden. Inzwischen liegen erste Ergebnisse aus einem Pilotprojekt mit Vor-Ort-Kontrollen von 76 Mobilfunkanlagen vor. Das Bundesgericht hat im Urteil 1C_5/2022 vom 9. April 2024 detailliert dargelegt, dass diese ersten Ergebnisse die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht grundsätzlich infrage stellen würde und derzeit kein Anlass besteht, das Funktionieren der QS-Systeme zu verneinen.19