Die Beschwerdeführenden stellen in ihrer Beschwerde die Tauglichkeit des QS-Systems jedoch infrage. Konkret rügen sie, das QS-System prüfe einmal pro 24 Stunden, ob die Grenzwerte im genau jeweiligen Moment eingehalten würden. Aus diesem Grund sei eine Echtzeit-Überwachung Grundvoraussetzung für eine zuverlässige und sichere Kontrolle. Zudem berechne die Antenne ihre Werte selber und speise sie selbstständig in das QS-System ein. Das QS-System sei bis heute nicht auditiert worden, wodurch niemand wisse, ob die Übertragung wirklich korrekt ablaufe. Die Beschwerdegegnerin habe es unterlassen, ihr QS-System überprüfen zu lassen.