Dies bedeutet, dass deren Strahlung wie bei konventionellen Antennen nach dem maximalen Gesprächsund Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf die (umhüllenden) Antennendiagramme zu beurteilen ist, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen. Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdegegnerin im Standortdatenblatt vom 16. Dezember 2019 (Revision: 1.5) alle relevanten Parameter angegeben. Im Standortdatenblatt sind auch die umhüllenden Antennendiagramme der adaptiven Antennen enthalten.