Gemäss Ziffer 63 Abs. 2 Anhang 1 NISV darf bei adaptiven Antennen jedoch erst ab acht oder mehr Sub-Arrays ein Korrekturfaktor auf die maximale Sendeleistung angewendet werden. Die Ausführungen der Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde unter dem Titel «Materielles» in den Ziffern 1, 1.2, 1.3 im Zusammenhang mit dem Korrekturfaktor gehen somit über den Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens hinaus; auf die diesbezügliche Kritik ist nicht weiter einzugehen.13 3. Fehlende Publikation im kantonalen Amtsblatt