Die Beschwerdeführerin 3 ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine juristische Person des Privatrechts. Sie kann wie Private Einsprache oder Beschwerde erheben, wenn sie selbst wie eine natürliche Person betroffen ist (z.B. als Grundeigentümerin oder Mieterin) oder wenn sie nach ihren Statuten die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten hat. Dabei muss ein enger, unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem statutarischen Zweck und dem Gebiet bestehen, in welchem das fragliche Bauvorhaben geplant ist.10 Die Beschwerdeführerin 3 ist gemäss Handelsregister des Kantons Bern am G.________ 1 in Aarberg domiziliert.11 Sie verfügt laut