Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Person in schutzwürdigen Interessen berührt, wenn sie durch ein Bauvorhaben in höherem Mass als die Allgemeinheit betroffen ist und zum Streitgegenstand eine besondere Beziehungsnähe hat.7 Bei Mobilfunkanlagen gilt mit Bezug auf die Strahlung als einsprache- bzw. beschwerdeberechtigt, wer sich im Perimeter befindet, in welchem die konkret berechnete Strahlung 10 Prozent oder mehr des Anlagegrenzwertes beträgt.8 Nach dem Standortdatenblatt vom 16. Dezember 2019 (Revision: 1.5) beträgt der Einspracheradius 1038.27 m.9 Der Beschwerdeführer 1 wohnt am B.________ 3 und der Beschwerdeführer 2 an der I.________strasse 3g.