Mit Verfügung vom 15. Februar 2023 erhielten die Parteien Gelegenheit, sich zum Beweisverfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Schreiben vom 16. Februar 2024 teilte das Regierungsstatthalteramt Seeland mit, es habe keine Bemerkungen zum Bericht der OLK und verzichte darauf, zum Beweisverfahren Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde Aarberg hielt im Schreiben vom 27. Februar 2024 fest, sie habe keine weiteren Bemerkungen. Die Beschwerdegegnerin erklärte mit Eingabe vom 7. März 2024 unter Verweis auf die Anträge und Ausführungen in ihrer Beschwerde, sie verzichte auf weitere Bemerkungen zum Beweisverfahren.