Das Regierungsstatthalteramt kam dieser Aufforderung nach. Mit Schreiben vom 23. November 2023 teilte das Regierungsstatthalteramt mit, dass das Baugesuch am 18. Oktober 2023 im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht worden sei und gegen das Bauvorhaben weder Einsprachen noch Rechtsverwahrungen eingegangen seien. In der Folge holte das Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 13. Dezember 2023 bei der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) einen Fachbericht ein. Mit Verfügung vom 15. Februar 2023 erhielten die Parteien Gelegenheit, sich zum Beweisverfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.