5. Mit Verfügung vom 7. März 2022 sistierte das Rechtsamt das Verfahren bis zum Vorliegen des Entscheids des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021, nachdem sich die Verfahrensbeteiligten einer allfälligen Verfahrenssistierung nicht widersetzt hatten. Am 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 entschieden. In der Folge hob das Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 12. April 2023 die Sistierung des Verfahrens auf und forderte die Beschwerdeführenden auf, mitzuteilen, ob sie an ihrer Beschwerde festhalten wollen oder nicht, wobei Stillschweigen als Festhalten an der Beschwerde gelte.