4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Es gab dem Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit, zu den Rügen betreffend die nichtionisierende Strahlung Stellung zu nehmen. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt in seiner Stellungnahme vom 8. April 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, und verweist im Übrigen auf die Erwägungen im angefochtenen Gesamtentscheid.