USG2 verstosse und gesetztes- und verfassungswidrig sei. Weiter machen sie geltend, dass das Qualitätssicherungssystem (QS-System) zum heutigen Zeitpunkt für die Kontrolle von adaptiven Antennen untauglich sei. Auch sei die Messempfehlung für adaptive Antennen des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) vom Februar 2020 unbrauchbar.