3. Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 9. März 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie bitten um Gutheissung ihrer Beschwerde. Sinngemäss beantragen sie damit, den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts aufzuheben und den Bauabschlag zu erteilen. Sie beantragen zudem die Sistierung des Verfahrens. In formeller Hinsicht machen die Beschwerdeführenden geltend, das Baugesuch hätte zwingend im kantonalen Amtsblatt publiziert werden müssen. Auch rügen sie, die Baugesuchsunterlagen seien nicht vollständig und schlüssig.