3. Die Beschwerde hinsichtlich der übrigen Beschwerdeführenden wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Stadt Biel/Bienne vom 30. November 2020 wird bestätigt. 4. Die Verfahrenskosten von CHF 3700.– werden den Beschwerdeführenden 1, 2 und 4 – 16 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung