f) Schliesslich können auch umweltrechtskonforme Mobilfunkanlagen unerwünschte Auswirkungen auslösen. Solche psychologischen Auswirkungen werden auch als ideelle Immissionen bezeichnet. Obwohl von den Mobilfunkanlagen zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Gefährdung ausgeht, können diese grundsätzlich neben dem zivilrechtlichen Schutz durch planungs- und baurechtliche Vorschriften eingeschränkt werden.53 Das aktuelle Baureglement der Stadt Biel sieht jedoch keine solchen Bestimmungen vor. Der Umstand, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner gegen die geplante Mobilfunkanlage Einsprache resp.