Es ist insbesondere unter Berücksichtigung der Eigenheiten von Mobilfunkantennen nicht zu beanstanden, dass die Stadt Biel die Auffassung vertritt, das Bauvorhaben berücksichtige ausreichend das Orts- und Landschaftsbild und es können eine «gute Gesamtwirkung» erzielt werden, obwohl die Antenne die bestehenden Dachaufbauten überragt. Auch eine Beeinträchtigung der kommunalen Ästethikvorschriften ist entsprechend nicht ersichtlich, zumal sich die BVD bei dieser Beurteilung mit Blick auf die der Gemeinde zustehenden Autonomie in Zurückhaltung zu üben hat.